Pressemitteilung:

„Resist to Exist“-Festival zieht vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Nach der Anhörung durch das Verwaltungsgericht Potsdam am 16.07.2019 erklärte dieses gestern die kostenpflichtige Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde Oberhavel gegen den Trägerverein des „Resist to Exist“-Festivals alternati e.V. für formal gültig. In der schriftlichen Begründung des Verwaltungsgericht Potsdam wurde deutlich, dass es dabei keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Inhalts der kostenpflichtigen Ordnungsverfügung treffe. Diese Frage wird demnächst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären, vor welches das „Resist to Exist“-Festival ziehen wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam erfolgte, nachdem die untere Bauaufsichtsbehörde einen vom Richter vorgeschlagenen Kompromiss ablehnte.

Wolfgang Kunwald, technischer Leiter des Festivals dazu: „Wir hätten gerne eine einvernehmliche Lösung gefunden, doch leider war die Baubehörde zu keinem Kompromiss bereit. Bei dem Eilverfahren ging es zunächst lediglich um die formale Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung. Wir hätten uns dennoch eine klarere Positionierung des Gerichts zum Inhalt und der falschen Rechtsauffassung der unteren Bauaufsichtsbehörde gewünscht. Da das Gericht keine klare Aussagen zu den sich gegenüberstehenden Rechtsauffassungen getroffen hat, wird das Oberverwaltungsgericht nun klären müssen, ob das diesjährige Festival wie geplant stattfinden kann. Parallel dazu arbeiten wir an Plan B.“

Die Veranstalter*innen wundern sich darüber hinaus über die Aussagen der unteren Bauaufsichtsbehörde. So ließ die Behörde verlauten, dass sie nicht die Musik verbieten wolle.  Jule Winter, Mitglied der Orga-Crew dazu: „Die Behörde verbietet das Aufstellen von Zäunen und  argumentiert einerseits mit Sicherheit, obwohl das im Zuständigkeitsbereich der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden liegt. Andererseits sagt sie, die Konzerte können stattfinden, obwohl der Einsatz von Zäunen zentraler Bestandteil unseres Sicherheitskonzepts ist. Die Zäune lenken die Besucherströme. Dies ist vor allem in Notfällen besonders wichtig. Wir verstehen wirklich nicht, warum die Behörde so agiert.“

Hintergrund: Nachdem das selbstorganisierte und bisher unkommerzielle Punkrock-Festival „Resist to Exist“ bereits dreimal in Kremmen (Landkreis OHV) stattfinden konnte, erhielt der Trägerverein alternati e.V. eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel. Die kostenpflichtige Ordnungsverfügung für das Gelände am Oranienburger Weg (16766 Kremmen) stellt die Nutzung der landwirtschaftlichen Bauten, das Ausweisen von Zeltflächen und das Errichten von Zelten zum Zwecke der Übernachtung, das Errichten von Verkaufsständen sowie das Einfrieden des Geländes mittels Bauzäunen unter Strafe. Defacto wäre damit die Durchführung des seit 2016 in Kremmen stattfindenden jungendkulturellen Events nicht mehr möglich gewesen. Die Veranstalter*innen legten Widerspruch ein und strengten ein Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Potsdam an, um das Festival sicherzustellen.

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