Pressemitteilung

Niederlage vor Oberverwaltungsgericht – Verpflichtungswiderspruch: Unterlagen der Stadt Kremmen widersprüchlich

Heute entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Trägerverein des „Resist to Exist“-Festivals namens alternati e.V. und lagerte die komplexe Rechtsfrage in ein mögliches Hauptsacheverfahren aus. Damit erging in der zweiten Instanz keine langfristig klärende Entscheidung. Die Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde Oberhavel ist weiterhin in Kraft. Damit ist die Durchführung der Veranstaltung als Festival dieses Jahr nicht möglich.

Jule Winter, Mitglied der Orga-Crew, dazu: „Schon das zweite Gericht drückt sich vor einer eindeutigen Entscheidung und trägt dazu bei, unser Festival zu verhindern. Wenn es über die Rechtslage langfristig keine Klarheit gibt, sind unzählige Festivals und andere Veranstaltungen im Land Brandenburg gefährdet. Gerade im ländlichen Raum sind kulturelle Veranstaltungen, speziell wenn sie Jugendliche einbinden und das Ehrenamt stärken, von besonderer Bedeutung. Daher verstehen wir nicht, wie das Gericht diese Entscheidung getroffen hat. Gerichte sollten im Sinne des Gesetzgebers entscheiden. Das sehen wir hier nicht.“

Nun warten die Organisator*innen auf das Ergebnis ihres Verwaltungswiderspruchs. Nachdem sie aufgrund der rechtlichen Unsicherheit und des Zeitdrucks die Veranstaltung als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter inkl. Schausteller- und schaustellerähnlichen Betrieben anmeldeten, verweigerte der Bürgermeister (CDU) der Stadt Kremmen seine Zustimmung. Durch die Anmeldung als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter wäre die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde bei den strittigen Themen entfallen. Die anmeldende bdL KG legte gegen die verweigerte Zustimmung einen Verpflichtungswiderspruch ein. Auch die Stadtverordneten in Kremmen drückten ihre Unterstützung für das Vorhaben der Veranstalter*innen aus. Ein mehrheitlich beschlossener Antrag fordert den Bürgermeister der Stadt Kremmen auf, seine Blockadehaltung zu überdenken. Lediglich Vertreter aus CDU und NPD verweigerten ihre Stimmen. Aufgrund widersprüchlicher Unterlagen der Stadt Kremmen verzögert sich die Entscheidung der Kreisbehörde.

Peter Meir: „Es ist uns unverständlich, wieso der Bürgermeister sich weiterhin quer stellt. Wir erfüllen die Bedingungen um ein Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter zu sein und haben den Großteil der Kremmener und ihrer politischen Vertreter*innen hinter uns. Der Bürgermeister muss jetzt schnell die korrekten Unterlagen an die Kreisbehörde übermitteln, dass rechtzeitig eine Entscheidung gefällt werden kann. “

Jule Winter weiter dazu: „Es scheint so, als wären wir der CDU ein Dorn im Auge. Die Bühnen wurden nach vor nicht verboten. Egal wie der Verpflichtungswiderspruch ausgehen wird, in irgendeiner Form werden wir nächstes Wochenende in Kremmen auf dem Acker tanzen. Wir bleiben unserem Namen ‚Resist to Exist‘ treu!“

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